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2.3 Deutsche Etymologie

Angegeben wird das Vorlagewort, seine zeitliche oder dialektale Einordnung im deutschen Sprachbereich (nhd., schles. o. ä.), eine Kurzfassung seiner Bedeutung(en) in deutscher Sprache sowie das Quellenkürzel. Die etymologischen Vorlagen der ermittelten Lehnwörter werden im Normalfall nach den Angaben aus GRI aufgenommen. Für Lehnwörter, die in diesem Werk nicht ermittelt werden konnten, sind punktuell andere Wörterbücher des Deutschen konsultiert worden. Sollte MIT eine lexikalische Parallele aus den schlesischen Dialekten des Deutschen belegen, kann in Ausnahmefällen auch dieses Wörterbuch als Fundstelle der etymologischen Vorlage eintreten, aber nur dann, wenn keine Enstprechungen in anderen Wörterbüchern des Deutschen aufgefunden wurden. Über das Deutsche ins Tschechische oder Polnische bzw. in den Teschener Dialekt vermittelte Lehnwörter mit außerdeutscher Etymologie wurden gemäß KLU geprüft. Eine Bemerkung zur weiteren etymologischen Herkunft des Vorlageworts findet sich in diesen Fällen erst im Kommentar (2.12).
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß sich die lemmatische Gliederung des Wörterbuchs am lexikalischen Bestand der ermittelten deutschen Etyma orientiert. Homonyme und polyseme Lehnwörter werden gleichermaßen als einheitliche Lemmata präsentiert, wenn sie sich auf das gleiche deutsche Etymon zurückführen lassen. Können bestimmte Lehnwörter hingegen - auch bei weitgehender Bedeutungsgleichheit - formale Varianten eines deutschen Etymons zugewiesen werden, so müssen sie als voneinander unabhängige Entlehnungen in gesonderten Lemmata aufgenommen werden. Die Lemmastruktur reflektiert insofern eher die Entlehnungen als die semantischen Verhältnisse. Diese redaktionellen Kriterien wurden aus WDLP übernommen.

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