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BKM-Projektförderung

Förderung durch die BKM

Die Kulturlandschaften des östlichen Europas waren Jahrhunderte hindurch vom Zusammenleben unterschiedlicher ethnischer, religiöser und sozialer Gruppen geprägt. Großen Anteil hatten daran auch Deutsche, die seit dem Mittelalter aus verschiedenen Gegenden in die Länder des östlichen Europas einwanderten und dort kulturelle Zeugnisse ihres Wirkens hinterließen. Bund und Länder haben sich bereits 1953 verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erforschen, zu bewahren und im kollektiven Bewusstsein präsent zu halten. Gesetzlich verankert ist diese Aufgabe in § 96 des "Gesetzes über die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen", dem Bundesvertriebenengesetz, kurz BVFG (§ 96).

Auf Bundesebene nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Aufgaben gemäß § 96 BVFG wahr. Sie fördert wissenschaftliche Forschungen, Museen und Ausstellungen sowie Bibliotheken, aber auch Maßnahmen zur kulturellen Vermittlung mit Bezug zu den Deutschen in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, in den Böhmischen Ländern, im Karpaten- und im Donauraum sowie im Baltikum oder in Russland. Nähere Informationen zu den Förderkriterien für entsprechende Maßnahmen sowie Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie in den unten stehenden Dateien.

Aktueller Hinweis der BKM

Fortsetzung der Projektförderung des Bundes zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in den Sparten „Wissenschaft“ und „Kulturelle Vermittlung“ im Jahr 2024.

Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE), Oldenburg, wird ab sofort für die Förderung von Projekten zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa zuständig sein. Bis zum 31. August jeden Jahres kann wieder eine Förderung für Projekte in den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" beantragt werden, die im folgenden Haushaltsjahr beginnen. Infolge einer inhaltlichen und organisatorischen Neukonzeption gelten neue Fördergrundsätze, die hier heruntergeladen werden können: Fördergrundsätze Wissenschaft und kulturelle Vermittlung.

Die Förderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gilt der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in ihren transnationalen und kulturellen Verflechtungen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Damit unterstützen der Bund und die Länder Vorhaben, die diese Themen in europäischen und globalen Kontexten erforschen, sichern, präsentieren und Kenntnisse darüber vermitteln. Erwünscht sind Kooperationen, insbesondere mit Partnern im östlichen Europa.

Beantragung

Projekte in den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" können fortan ausschließlich beim BKGE beantragt werden.

In den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" wird ein wettbewerbliches Verfahren mit einem zentralen jährlichen Einsendeschluss am 31. August für Projekte eingeführt, deren Beginn im darauffolgenden Kalenderjahr liegen wird beziehungsweise die im darauffolgenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen. Dies soll sicherstellen, dass auch mit reduzierten Haushaltsmitteln qualitativ hochwertige Projekte gefördert werden können.

Sparte „Wissenschaft"

In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.

Sparte „Kulturelle Vermittlung"

In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Die Bundeszuwendung wird im Wege der Projektförderung in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Insgesamt sollen mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenanteil oder Drittmittel gesichert sein. Fördermittel werden ab einer Antragshöhe von 10.000 Euro bis max. 100.000 Euro pro Jahr pro Projekt zur Verfügung gestellt. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen und Publikationen, für die eine Antragshöhe von mindestens 5.000 Euro gilt. Eine über-jährige Förderung – begrenzt auf drei Jahre – ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Der früheste Projektbeginn ist der 15. Januar 2024. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das BKGE prüft fortan die Antragsunterlagen und trifft die Förderentscheidung für die BKM. Es wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine unabhängige Jury beraten.