Die Förderung des akademischen Nachwuchses ist eine Investition in die Zukunft. Sie ist ein besonderes Anliegen der BKM, das vom BKGE aktiv unterstützt und umgesetzt wird.
Förderung durch die BKM
Die Kulturlandschaften des östlichen Europas waren Jahrhunderte hindurch vom Zusammenleben unterschiedlicher ethnischer, religiöser und sozialer Gruppen geprägt. Großen Anteil hatten daran auch Deutsche, die seit dem Mittelalter aus verschiedenen Gegenden in die Länder des östlichen Europas einwanderten und dort kulturelle Zeugnisse ihres Wirkens hinterließen. Bund und Länder haben sich bereits 1953 verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erforschen, zu bewahren und im kollektiven Bewusstsein präsent zu halten. Gesetzlich verankert ist diese Aufgabe in § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, dem Bundesvertriebenengesetz, kurz BVFG (§ 96). In der aktuell gültigen Fassung lautet der Text:
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."
Auf Bundesebene nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Aufgaben gemäß § 96 BVFG wahr. Sie fördert wissenschaftliche Forschungen, Museen und Ausstellungen sowie Bibliotheken, aber auch Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit mit Bezug zu den Deutschen in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, in den Böhmischen Ländern, im Karpaten- und im Donauraum sowie im Baltikum oder in Russland. Nähere Informationen zu den Förderkriterien für entsprechende Maßnahmen sowie Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie in den unten stehenden Dateien.