Immanuel-Kant-Promotionsstipendium
Auswahl- und Bewilligungskriterien
BKGE | Förderungen und Stipendien des BKM | Immanuel-Kant-Stipendium | Auswahl- und Bewilligungskriterien
Auswahl- und Bewilligungskriterien für das Immanuel-Kant-Stipendium
im Sinne der geltenden Richtlinien
- Klarheit der Fragestellung bzw. des Erkenntnisziels
- Theoretische und methodologische Unterfütterung (mit Literatur)
- Darlegung der Quellengrundlage
- Nachvollziehbarer Zeitplan
- Abschlussnoten
- Erforderliche Sprachkompetenz
- Archivkompetenz
- Gutachten: Die beiden Gutachter müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigte Hochschullehrer/innen sein.
- Alter (bzw. Begründung für verlängerte Studiendauer: Erziehungszeiten, 2. Bildungsweg etc.)
- Einhaltung der Bewerbungsfristen (auch bei Verlängerungsanträgen): Stichtag 31.12. des Jahres
- Nach einer Ablehnung gibt es nur einmalig die Möglichkeit zur Wiederbewerbung, und zwar in der Regel zum nächsten Termin
Anforderungen bei Verlängerungsanträgen:
- Erläuterung der Gründe für den Verlängerungsantrag (z. B. Ausweitung der Quellenbasis, neue Archivalienfunde)
- Vorlage eines neuen Zeitplans
- Vorlage einer von Ihnen kommentierten aktuellen Gliederung, die von der Betreuerin/dem Betreuer akzeptiert wurde
- Erste Verschriftlichungen
- Gutachten der Betreuerin/des Betreuers zur Notwendigkeit der Verlängerung
- Stichtag für die erste halbjährliche Verlängerung: 31.12. vor Ablauf des Stipendiums; für die zweite halbjährliche Verlängerung: 15.10. (via E-Mail an bkge@bkge.bund.de). (Wann Verlängerungsanträge wieder bewilligt werden können, hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.)
Bei Bewerbungen von Doktorand(inn)en eines Mitglieds der Auswahlkommission ist dieses Mitglied nicht an der Diskussion und Abstimmung beteiligt.