Auswahl- und Bewilligungskriterien für das Immanuel-Kant-Stipendium
im Sinne der geltenden Richtlinien
- Klarheit der Fragestellung bzw. des Erkenntnisziels
- Theoretische und methodologische Unterfütterung (mit Literatur)
- Darlegung der Quellengrundlage
- Nachvollziehbarer Zeitplan
- Abschlussnoten
- Erforderliche Sprachkompetenz
- Archivkompetenz
- Gutachten: Die beiden Gutachter müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigte Hochschullehrer/innen sein.
- Alter (bzw. Begründung für verlängerte Studiendauer: Erziehungszeiten, 2. Bildungsweg etc.)
- Einhaltung der Bewerbungsfristen (auch bei Verlängerungsanträgen): Stichtag 31.12. des Jahres
- Nach einer Ablehnung gibt es nur einmalig die Möglichkeit zur Wiederbewerbung, und zwar in der Regel zum nächsten Termin
Anforderungen bei Verlängerungsanträgen:
- Erläuterung der Gründe für den Verlängerungsantrag (z. B. Ausweitung der Quellenbasis, neue Archivalienfunde)
- Vorlage eines neuen Zeitplans
- Vorlage einer von Ihnen kommentierten aktuellen Gliederung, die von der Betreuerin/dem Betreuer akzeptiert wurde
- Erste Verschriftlichungen
- Gutachten der Betreuerin/des Betreuers zur Notwendigkeit der Verlängerung
- Stichtag für die erste halbjährliche Verlängerung: 31.12. vor Ablauf des Stipendiums; für die zweite halbjährliche Verlängerung: 15.10. (via E-Mail an <bkge@bkge.bund.de>)
Bei Bewerbungen von Doktorand(inn)en eines Mitglieds der Auswahlkommission ist dieses Mitglied nicht an der Diskussion und Abstimmung beteiligt.