Inhalt

Sie sind hier: BKGE » Onlinepublikationen » Archivführer » Staatsarchiv Stettin » Einleitung

Einleitung

Der pommersche Staat bildete sich zu Beginn des 12. Jahrhunderts endgültig heraus. Die Entstehung und Festigung der herzoglichen Gewalt beschleunigte sich in den Jahren 1119 bis 1121 nach der Unterwerfung Pommerns durch Bolesław Krzywousty (Schiefmund). Der erste historische Herrscher Pommerns, Wartislaw (Warcisław) I. aus der Greifendynastie, wurde seinerzeit polnischer Lehnsmann. Zugleich wurde Pommern infolge der 1124 bis 1128 stattfindenden Mission des hl. Otto von Bamberg ein christliches Land. Zu jener Zeit wurde im Herzogtum das Bistum Pommern eingerichtet, als dessen Sitz schließlich Cammin gewählt wurde. Gleichzeitig wurde das Pfarrnetz ausgebaut. Seine weltliche Verwaltung entwickelte Wartislaw nach polnischem Vorbild. Das Land wurde in Kastellaneien unterteilt, an deren Spitze als Vertreter des Herzogs ein Kastellan stand.


Die aus der Aufteilung in Teilherzogtümer resultierende Schwächung Polens verursachte eine Lockerung und dann sogar einen Bruch der bisherigen Lehnsabhängigkeit. Die Schwäche der polnischen Teilfürsten führte auch zu einer Neuorientierung in der Außenpolitik der pommerschen Herrscher. 1181 leistete Herzog Bogislaw (Bogusław) I. Kaiser Friedrich I. den Lehnseid. Dies schützte Pommern aber nicht vor dem Überfall Dänemarks, von dem das Land zwischen 1181 und 1227 beherrscht wurde. Erst durch die Zerschlagung der dänischen Machtposition kamen die pommerschen Lande zum Reich zurück.


Das 13. Jahrhundert war für Pommern ein Zeitraum intensiven wirtschaftlichen Wandels. Die Siedlungspolitik Barnims I. führte zur Entstehung eines Netzes von Lokationsstädten. Erste Lokationen erfolgten in Prenzlau (1234-1235), Stettin (1237-1243), Altdamm (1249-1260), Stargard (1253) sowie in Greifenhagen (1254). Im Verlauf der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden die pommerschen Städte Mitglieder des Hansebundes. Ihr Anteil am Handel, vor allem am Seehandel, führte zur Ausbildung einer wohlhabenden Kaufmannsschicht neben den Handwerkern. Diese trug in erheblichem Maße dazu bei, daß die herzoglichen Machtansprüche aus dem Bereich der Städte verdrängt wurden. Die wirtschaftlich starken und in hohem Maße unabhängigen Städte erhielten eine große Bedeutung im Staat. Zugleich griffen die intensiven Kolonisationsprozesse schrittweise auf das pommersche Land über.


Zusammen mit dem wirtschaftlichen Umbau kam es zu einer Feudalisierung der staatlichen Strukturen. Aus dem slawischen Hochadel und den aus Deutschland zuwandernden Rittern entwickelte sich ein einheitlicher Ritterstand. Im Gegenzug für den Kriegsdienst gingen sukzessive immer größere Besitztümer in die Hände dieses Standes über. Auch die pommersche Kirche emanzipierte sich. Sie erhielt große Landschenkungen und die Bischöfe versuchten, in Pommern eine eigene Territorialherrschaft zu gründen (Fürstbistum). Während des 13. Jahrhunderts bildeten sich in Pommern die Stände fertig aus, durch welche die Herzogsmacht stark eingeschränkt wurde. 1295 kam es zu einer dauerhaften Teilung Pommerns in die Herzogtümer Stettin und Wolgast. Dem letzteren wurden 1317 die dem Deutschen Orden abgekauften Länder Schlawe und Stolp angegliedert, aus denen sich 1368 das eigenständige Herzogtum Stolp entwickelte.


Der Zerfall eines einheitlichen Staatswesens und seine Schwächung führten dazu, daß Pommern Gegenstand intensiver Expansionsbestrebungen der Markgrafen von Brandenburg wurde. Schon im 13. Jahrhundert hatten sie versucht, die Kontrolle über Pommern zu erlangen, indem sie den pommerschen Herrschern ein Lehnsverhältnis aufzwangen und daran dachten, das Land nach einem eventuellen Aussterben der Greifendynastie mit Brandenburg zu verbinden. Auf der anderen Seite nahmen die pommerschen Herzöge nach dem Krieg gegen Mecklenburg dank städtischer Hilfe vor allem von Stralsund auf Dauer das Herzogtum Rügen in Besitz (1326). Dies konnte weitere Teilungen aber nicht verhindern. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts fiel das Herzogtum Barth vom Herzogtum Wolgast ab. Erst in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zeichneten sich in Pommern Tendenzen zur Überwindung der inneren Teilung ab. Dies hing in hohem Maße mit dem schrittweisen Erlöschen der einzelnen Linien der Greifen zusammen. Nach dem Aussterben von Verwandten und schweren Kämpfen mit Brandenburg (Thronfolgekriege um das Herzogtum Stettin) wurde Pommern schließlich im Jahre 1478 von Bogislaw (Bogusław) X. geeint. Zugleich erhielten die pommerschen Herrscher nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454-1466) zwischen Polen und dem Deutschen Orden die Lande Lauenburg und Bütow zu dauerndem Lehen. Um seine Position im Reich zu verstärken und die Kontinuität seiner Dynastie zu sichern, ging Bogislaw X. den Bund der Ehe mit der Jagiellonentochter Anna (Jagiellońka) ein. Gleichzeitig begann er mit einer umfassenden Staatsreform. Er gebot mit Hilfe der Städte dem Raubrittertum Einhalt und ordnete anschließend die Städte seiner Herrschaft unter (nach scharfen Konflikten mit Köslin/Koszalin und Stettin).


Bogislaw X. richtete in Stettin eine Zentralverwaltung für das ganze Herzogtum ein. Zu jener Zeit bildeten sich die landesübergreifenden Ämter aus: Jene des Kanzlers, des Marschalls und des Rentmeisters. Zudem wurde für ganz Pommern ein Hofgericht in Stettin gegründet. Umgebaut wurde auch die Territorialverwaltung. Die herzoglichen Güter wurden zu Domänen zusammengefaßt, an deren Spitze Amtmänner traten. In die Kompetenz der Amtmänner fiel auch die Verwaltung über ein genau eingegrenztes Gebiet des Landes, in dem sie die Person des Herzogs vertraten. Es handelte sich bald schon um vom Herzog ernannte und abgesetzte Beamte, die aus seiner Schatulle bezahlt wurden. Als wichtige Zäsur in der Geschichte des Herzogtums ist auch die Übernahme der Reformation im Jahre 1534 auf dem Landtag in Treptow anzusehen. Von nun an wurde das lutherische Bekenntnis zur herrschenden Religion in Pommern; Haupt der evangelischen Kirche war der Herzog. Damit endeten die bisherigen politischen Emanzipationstendenzen der kirchlichen Hierarchie. Zugleich kam es zu einer Säkularisierung der meisten Kirchengüter, die dem herzoglichen Dominialbesitz angegliedert wurden.


Die Einigung Pommerns sollte jedoch nicht von Dauer sein. Nach dem Tod Bogislaws X. ging die Macht an Herzog Georg (Jerzy) I. Nach dessen Ableben wurde der Staat 1532 zwischen Barnim XI. (Herzogtum Stettin) und Philipp I. (Herzogtum Wolgast) geteilt. Von nun an gab es in Pommern zwei Zentralverwaltungen und zwei Herzogshöfe, doch betrieben die pommerschen Herzöge eine gemeinsame Außenpolitik, kümmerten sich gemeinsam um die Universität Greifswald und nutzten beide das Stettiner Haff. Vom Beginn des 17. Jahrhunderts an war das Aussterben der Greifen vorauszusehen. Nach dem Tod des letzten Wolgaster Herzogs Philipp Julius (1625) wurde Pommern von Bogislaw XIV. geeint.


Die Herrschaft des letzten Pommernherzogs fiel in die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs. 1627 wurde Pommern von den kaiserlichen Truppen Wallensteins eingenommen, seit 1630 war es von schwedischen Einheiten besetzt. Während des Krieges, der Pommern verwüstete, starb 1637 Bogislaw XIV. Der Versuch eines Neffen des letzten Herzogs, Bogislaw von Croy, die Macht zu übernehmen, war nicht von Erfolg gekrönt. Schließlich wurde Pommern 1648 durch den Westfälischen Frieden und das Grenzabkommen von 1653 zwischen Schweden und Brandenburg aufgeteilt, während die Lande Lauenburg und Bütow an Polen zurückkehrten. Das schwedische Teilgebiet umfaßte den Westen des Herzogtums mit den größten pommerschen Städten Stralsund, Greifswald und Stettin; Brandenburg erhielt den Osten mit Stargard, Kolberg, Köslin und Stolp.
Brandenburger wie Schweden riefen für ihre neuen Territorien eigenständige Verwaltungen ins Leben. Das brandenburgische Pommern wurde zunächst von Kolberg, später von Stargard aus verwaltet, während sich die schwedischen Behörden zuerst Wolgast, später dann Stettin und schließlich (1713) Stralsund als Hauptstadt erkoren. Das brandenburg-preußische Pommern entwickelte sich innerhalb eines zentralistischen Staates absolutistischer Prägung, in dem die Ständeprivilegien stark eingeschränkt waren; die Schweden beließen ihrem Teil Pommerns Elemente der Ständeverfassung. Trotz der schwedisch-brandenburgischen Kriege und mancher Grenzkorrektur zugunsten Brandenburgs änderte sich der Besitzstand beider Seiten bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts nicht wesentlich. Erst infolge des Zweiten Nordischen Krieges und nach dem Vertrag von Stockholm 1720 verzichtete Schweden gegen Zahlung von zwei Millionen Talern auf Stettin und einen Teil Pommerns zwischen den Flüssen Oder und Peene, die Inseln Usedom und Wollin eingeschlossen (Altvorpommern).


Im Verlauf der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert verstärkten sich die absolutistischen Tendenzen im brandenburgisch-preußischen Teil Pommerns. Die Herrschaft über die Provinz wurde im Namen der Kurfürsten von Brandenburg und später der Könige von Preußen durch zahlreiche Ämter ausgeübt: Kriegskommissariat, Domänenkammer und Statthalter, aus denen sich nach 1723 die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer entwickelte, die ihren Sitz zunächst in Stargard, später in Stettin hatte. Den Verwaltungsbehörden folgten auch andere Ämter nach Stettin, so die Pommersche Regierung und das Evangelische Konsistorium. Im schwedischen Teil blieb die ganze Zeit über die Ständeverfassung erhalten.


Weitere wichtige Veränderungen brachten die napoleonischen Kriege mit sich. Die Niederlage des preußischen Staates verdeutlichte 1806 die innere Schwäche der Hohenzollernmonarchie und die Notwendigkeit innerer Wandlungen. Die Reform der Territorialverwaltung führte in Pommern zu einem Wechsel des Verwaltungssystems. An der Spitze der Provinz stand nun der als Statthalter des Königs fungierende Oberpräsident. Zur grundlegenden Instanz der Territorialverwaltung wurden aber die Regierungen. Anfangs gab es in Pommern eine Regierung in Stargard (1808) und später in Stettin (1814). Anschließend wurde der Regierungsbezirk Köslin eingerichtet (1815) und in dem 1815 von Preußen übernommenen schwedischen Pommern (Neuvorpommern) entstand der Regierungsbezirk Stralsund (1818). Die Regierungen wurden im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu den wichtigsten Ämtern der preußischen Provinzen, so auch in Pommern, selbst wenn die Bedeutung des Amts des Oberpräsidenten schrittweise wuchs. Sie trugen die Hauptlast der Territorialverwaltung. Die Verwaltung auf unterer Ebene bestand aus den Landratsämtern. Trotz der Reformen vom Anfang des 19. Jahrhunderts blieb der Landrat ein Vertrauensmann und Repräsentant der Gutsbesitzer. Auf der anderen Seite erhielt sein Amt die vollen Verwaltungsbefugnisse für den Kreis. Erst seit 1872 wurde der Landrat im Namen des Königs vom Innenminister ernannt. Von nun an war er ein von den lokalen Kreisen unabhängiger Repräsentant des Staates. Gleichzeitig erhielten die pommerschen Städte ab 1808 Magistrate und innere Autonomie. Seitdem wurden bei Wahlen in den Städten Stadtverordnetenversammlungen als beschlußfassende Organe bestimmt, die ihrerseits die Magistrate als ausführende Organe ernannten. Nach 1875 wurde in Pommern eine mehrstufige Selbstverwaltung eingeführt. An der Spitze der Provinz stand der Landtag mit dem Provinzialausschuß. Auf der Ebene der Regierungsbezirke gab es Kommunallandtage und Bezirksausschüsse; in den Kreisen waren Kreistage und Kreisausschüsse tätig.
Die Struktur der staatlichen Provinzbehörden mit Oberpräsident, drei Regierungsbezirken (bis 1932 Regierungsbezirk Stralsund, seit 1938 Regierungsbezirk Schneidemühl) sowie den Kreisen überdauerte ohne größere Änderungen bis 1945. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde die provinzielle Selbstverwaltung de facto aufgelöst, während einige leitende Positionen der Provinzämter mit Parteifunktionen zusammengelegt wurden.


Das Staatsarchiv Stettin geht bis auf das Jahr 1827 zurück, als der Oberpräsident der Provinz Pommern, Johann August Sack, Baron Ludwig von Medem damit beauftragte, das Archiv zu organisieren. Kraft einer Verordnung vom 1. Januar 1831 wurde das Provinzialarchiv der Verwaltung der Provinzialarchive in Berlin unterstellt; direkter Dienstherr wurde der Oberpräsident der Provinz. Es galt nun als Einheit der Staatsverwaltung mit besonderem Charakter, war ein eigenes Rechtssubjekt und besaß einen eigenen Haushalt. Sitz des Stettiner Archivs wurden ausgewählte Räume im Herzogsschloß. Die Tätigkeit bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ordnete sich trotz der Bestrebungen von Medems im Grunde den laufenden Bedürfnissen der Verwaltung der Regierung unter; das Archiv diente nur in geringem Maße wissenschaftlichen Zielen. Die in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts gegründete Einrichtung erhielt die sog. alten Archive, die aus den Akten der Herzöge von Stettin und Wolgast bestanden, das schwedische Archiv sowie Materialien der bis 1720 existierenden brandenburgisch-preußischen Ämter. Zudem wurden die Bestände um Kirchenakten ergänzt, so des Domkapitels in Cammin, aber auch um Gerichtsakten aus den Zeiten des Herzogtums. Seit 1856, als Robert Klempin an die Spitze des Archivs trat, nahm die Arbeit einen stärker wissenschaftlichen Charakter an. Der neue Leiter bearbeitete mit seinem Mitarbeiter Gustav Kratz Tausende von Dokumenten und legte neue Repertorien an, die zur Grundlage von Quellenveröffentlichungen wurden.


1867 wurde das Königliche Provinzialarchiv Stettin in Königliches Staatsarchiv umbenannt und als staatliches Amt anerkannt, das sowohl der Wissenschaft als auch der Verwaltung zu dienen hatte. Es war nun dem Premierminister von Preußen unterstellt und damit von den Ministerialspitzen unabhängig. Die direkte Aufsicht über das Archiv lag beim Direktorium der Staatsarchive, dessen Bezeichnung 1905 in Generaldirektor der Staatsarchive geändert wurde.


Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm das Stettiner Archiv Stadtakten auf, u.a. von Kolberg, Stargard und Stettin, aber auch Kirchenakten, darunter des evangelischen Konsistoriums, der Superintendanturen und zahlreicher Pfarreien. An der Wende zum 20. Jahrhundert übergaben die staatlichen Verwaltungen und Gerichte der Provinz Archivalien in großer Zahl. Zu jener Zeit gelangten u.a. die Bestände der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer, die ersten Akten des Oberpräsidenten der Provinz Pommern, der Regierungen in Köslin und Stettin, der Hofgerichte in Greifswald und Stargard sowie des Tribunals in Wismar in das Archiv. Außerdem erwarb das Archiv in dieser Zeit durch Schenkungen oder Kauf zahlreiche Nachlässe von Urkundensammlern und um Pommern verdienten Personen. Dies führte dazu, daß die Zahl der festen Stellen vergrößert werden und die Archivfläche ausgebaut werden mußte. 1901 wurde der Sitz aus dem Südflügel des Schlosses und dem gemieteten zweiten Stock eines Hauses an der Petrihofstraße 5 (heute: ul. Niedziałkowskiego) in ein neues, eigens für das Archiv gebautes Gebäude an der Karkutstraße 13 (heute: ul. św. Wojciecha) verlegt, dessen Magazine über 7300 lfm. Akten aufnehmen konnten.
In der Zwischenkriegszeit kamen weitere Archivalien hinzu, vor allem Akten des 19. Jahrhunderts von verschiedenen Staatsbehörden, u.a. des Oberpräsidenten, der Regierungen in Köslin, Stettin und Stralsund sowie des Schulkollegiums, aber auch eine große Zahl von Gerichtsakten des 16. bis 19. Jahrhunderts, darunter die pommerschen Akten des Reichskammergerichts sowie schließlich Duplikate von Standesamtsbüchern. Ihre ältesten Materialien gaben nun auch die Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung (Zünfte) und andere Kredit- und Finanzorganisationen her. Alles in allem befanden sich am Ende der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts im Staatsarchiv Stettin rund 8.000 lfm. Akten, weit mehr als 10.000 Urkunden kirchlicher, herzoglicher, städtischer und privater Provenienz sowie mehr als 10.000 Pläne und Karten; die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter war einschließlich des Direktors auf sechs gewachsen. Bis September 1942 standen im Archiv die laufenden Aufgaben aus Sammlung, Bearbeitung und Aushändigung von Akten im Vordergrund; in den beiden darauf folgenden Jahren wurde das Archiv aus Angst vor den Folgen der alliierten Bombardierungen evakuiert und der Gesamtbestand auf 15 ausgewählte Orte in Pommern verteilt. Als deutsche Institution hörte das Staatsarchiv Stettin im Frühjahr 1945 zu bestehen auf.
Am 1. August 1945 wurde das Stettiner Archiv von polnischen Archivisten übernommen; erster Direktor war Bolesław Tuhan-Taurogiński. Bis zum 1. März 1946 unterstand es der Stadtverwaltung, anschließend wurde es als Staatsarchiv Stettin der Generalverwaltung der Staatsarchive in Warschau unterstellt. 1951 erhielt es den Status eines staatlichen Woiwodschaftsarchivs. Wichtigste Aufgabe des ersten Arbeitszeitraums war die Sammlung der während des Krieges zerstreuten Bestände. Bis 1950 gelang es, über 4.000 lfm. Akten in die Magazine zurückzuführen, hauptsächlich aus jenen Gebieten Pommerns, die dem Staat Polen zugefallen waren.


In den Jahren 1950 bis 1957 wurden nach einer Bestandsaufnahme die wichtigsten Archivbestände inventarisiert: Die herzoglichen Archive, die Archive der Domkapitel, die Pergamenturkunden, Handschriften und Nachlässe. Gleichzeitig wurden seit Mitte der sechziger Jahre schrittweise ehemals deutsche Archivalien übernommen, die sich in den Registraturen der nunmehr polnischen Behörden befanden (Fragmente der Regierungen Stettin und Köslin, der Kreisverwaltungen und Gerichte). Außerdem wurden im Rahmen des Archivaustauschs mit der damaligen DDR in den Jahren 1961 bis 1966 einige Stadtarchive, ein Teil des Archivs der Herzöge von Stettin, des Domkapitels Cammin sowie des Hofgerichts Köslin übernommen, wogegen Bestände der Schwedischen Regierung, der Regierung Stralsund, des Tribunals Wismar und die Akten der Universität Greifswald abgegeben wurden. In diesem Zeitraum wurde der historisch gewachsene Bestand des Stettiner Archivs aufgrund verwaltungstechnischer Entscheidungen zerrissen, indem manche Bestände (u.a. Regierung Köslin, Akten der Städte Köslin, Neustettin und Flatow) an das neugebildete Archiv in Köslin abgegeben wurden.


Zeitgleich zu den Inventarisierungs- und Ordnungsarbeiten wurde in Pommern ein Archivnetz aufgebaut - Archive entstanden in Stargard (1952) und Greifenberg (1954). Das letztgenannte wurde 1965 in das wiederaufgebaute Schloß in Plathe verlegt. Außerdem war das staatliche Woiwodschaftsarchiv Stettin (seit 1983 Staatsarchiv Stettin) seit 1960 für das Gebiet der 1950 eingerichteten Woiwodschaft Köslin mit ihren Archiven in Belgard, Stolp und Neustettin zuständig. 1977 erhielt die Abteilung in Stargard neue Räumlichkeiten im restaurierten Gebäude des Zeughauses. Im April 1979 wurde dem Stettiner Archiv durch eine Entscheidung des Generaldirektors der Staatsarchive das Archiv in Landsberg a.d. Warthe unterstellt. Die beschränkten Magazinflächen und die ständig wachsenden Bestände führten dazu, daß 1983 mit der Renovierung des Herrenhauses in Stramehl begonnen wurde, in dem sich seit 1990 eine Außenstelle des Stettiner Archivs befindet.


Die volle Inventarisierung des Bestands im Besitz des Archivs führte 1964 zur Veröffentlichung des erwähnten Archivführers durch den seinerzeitigen Direktor Henryk Lesiński. In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre und in den siebziger Jahren konzentrierten sich die Archivisten darauf, die nichtdeutschen Bestände zu bearbeiten und dafür Findbücher anzulegen. Weiterhin übernahmen die Archivmitarbeiter Akten, die vor 1945 entstanden waren, u.a. Katasterakten und Materialien der Stettiner Baupolizei. In den achtziger Jahren ebbte der Zugang von Akten vor 1945 ab; eine Ausnahme waren die Standesamtsakten. Die Arbeiten beruhten auf einer weiteren Bearbeitung der Bestände und Sammlungen. In den Jahren 1995 bis 1997 erfolgte eine weitere Bestandsaufnahme der im Besitz des Archivs befindlichen Archivalien, aus der der vorliegende Bestandsführer hervorging. Die Arbeiten daran begannen 1997.


Radosław Gaziński, Paweł Gut, Maciej Szukała


Zurück zur Inhaltsübersicht


Copyright © 2004 by Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) and the author, all rights reserved. This work may be copied for non-profit educational use if proper credit is given to the author and BKGE.
For other permission, please contact bkge(Klammeraffe)bkge.uni-oldenburg.de

URL zur Zitation dieses Beitrages: http://www.bkge.de/11820.html

Stand: 26.08.2010

BKGE-Flyer als herunterladbare PDF-Datei