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Vorwort der Bearbeiter

Das Ziel des Archivführers ist es, den Nutzern vollständige Informationen über die vom Mittelalter bis zum Jahre 1945 entstandenen Bestände zu bieten, die im Staatsarchiv Stettin aufbewahrt werden. Gegenstand der Arbeit sind 572 Bestände und archivalische Sammlungen (einschließlich Sammlungen von Mikrofilmen aus fremden Archiven), die über 288.000 AE und 4100 lfm. Akten umfassen. Die Arbeit knüpft an den 1964 vom damaligen Direktor des Stettiner Archivs, Henryk Lesiński, herausgegebenen Führer an (1), der hinsichtlich der Erforschung der Stettiner Bestände eine Vorreiterrolle besaß, mittlerweile allerdings veraltet ist. Schließlich enthält er nur die Beschreibung von 260 Aktenbeständen und Sammlungen, die bis 1945 entstanden waren. Eine derart große Differenz im Umfang der betreffenden Bestände ist durch mehrere Gründe zu erklären. Zum einen verzeichneten die Autoren des Führers von 1964 hier keine Bestände und Sammlungen, die Teil der seinerzeit anstehenden Rückführungsaktion von Archiven aus der ehemaligen DDR waren (etwa das Archiv der Herzöge von Wolgast). Zum zweiten hat sich der Gesamtbestand in der Zwischenzeit um zahlreiche neu gewonnene Bestände erweitert (etwa Standesamtsbücher, Katasterakten, Bauaufsicht Stettin). Hinzuzufügen ist, daß der Führer von Henryk Lesiński auch solche Bestände enthielt, die in der polnischen Verwaltung nach 1945 entstanden. Die Struktur des neuen Führers durch die Bestände des Stettiner Archivs orientiert sich am Aufbau des Breslauer Führers (2). Dafür war vor allem die enge Verwandtschaft der Bestände beider Archive ausschlaggebend, die ihren Ursprung in ähnlichen Behörden und Institutionen des Staates Preußen haben.


Die oben erwähnten Archivalien werden hauptsächlich im Archiv in Stettin, in der Außenstelle in Stramehl (Strzmiele) bei Labes (Łobez) (Akten des Stargarder Hofgerichts und eines guten Dutzend von Amtsgerichten) sowie in der Abteilung Stargard (Katasteramt in Stargard) aufbewahrt. Außerdem gehört zur Organisationsstruktur des Staatsarchivs Stettin die Abteilung in Landsberg a. d. Warthe
(Gorzów Wielkopolski), deren Gesamtbestand in einem eigenen, von Dariusz A. Rymar bearbeiteten Archivführer präsentiert wird.


Jeder der im Rahmen der Tätigkeit polnischer Archive entstehenden Archivführer weist trotz gemeinsamer Elemente, die in den „Methodischen Hinweisen“ der Archivdirektion von 1982 festgehalten sind, viele individuelle Merkmale auf, die mit der Unterschiedlichkeit des im Besitz der einzelnen Archive befindlichen Materials zusammenhängen (3). Im Fall des Stettiner Führers hielten wir uns bei der Gliederung vor allem an eine sachliche Unterteilung, die dem im Laufe von Jahrhunderten entstandenen Verwaltungssystem Pommerns entspricht. Aufgrund des relativ schlechten Erhaltungszustandes der Archivalien aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und aus dem 18. Jahrhundert wurde ein typisch chronologischer Aufbau verworfen. Der stattdessen gewählte sachliche Aufbau stützt sich auf die pommersche Behörden- und Amtsorganisation, die sich historisch und strukturell erklärt.


Der Archivführer wurde auf acht von ihrem Umfang her stark unterschiedliche Teile (Kapitel) angelegt. Der erste umfaßt die größte Zahl von Beständen und vereint die Akten der Staatsverwaltung. Er untergliedert sich gemäß der Verwaltungslehre in zwei Unterkapitel: in die Akten der allgemeinen Verwaltung und jene der speziellen Verwaltung. Die Bestände im ersten der erwähnten Unterkapitel wurden chronologisch-hierarchisch geordnet. Auf die am frühesten entstandenen herzoglichen Akten folgen Archivalien der schwedischen, dann der preußischen Verwaltung aus dem 18. Jahrhundert. Weiterhin wurden Archivmaterialien preußischer Ämter berücksichtigt, die im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden. Sowohl die Archivalien des 18. Jahrhunderts als auch jene aus späterer Zeit wurden hierarchisch strukturiert, indem zu Beginn die provinzübergreifenden Institutionen (etwa das Oberpräsidium der Provinz Pommern), dann die Ebenen der Regierungsbezirke (z. B. Regierungsbezirk Stettin) und schließlich der Kreise (z. B. Kreisverwaltung Labes) aufgenommen wurden. Das zweite Unterkapitel besteht aus Akten der speziellen Verwaltung, die 14 funktionale Sachgruppen bilden. Sie sind alphabetisch geordnet, z.B.: Archivverwaltung, Bauverwaltung, Domänenverwaltung usw. Innerhalb mancher Untergruppen wurden die Bestände je nach Erhaltungszustand der Archivalien und Organisationsstruktur der Behörden hierarchisch nach den existierenden Ebenen geordnet. Nehmen wir beispielhaft die Finanzverwaltung. Auf Provinzebene bestand bis 1919 eine Oberzolldirektion für die Provinz Pommern in Stettin, später ein Landesfinanzamt, während die Bezirks- und die Kreisebene mit Hauptzollämtern und Hauptsteuerämtern sowie Finanzämtern vertreten waren.


Das zweite Kapitel, das die Akten der Selbstverwaltungen enthält, hat eine hierarchische Struktur erhalten, an deren Spitze Institutionen der Selbstverwaltung auf Provinzebene stehen, auf die solche der Regierungsbezirke und dann der Kreise folgen. Danach kommen Städte und Gemeinden, aber auch Berufsorganisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung wie etwa Zünfte.
In der nächsten Sachgruppe (Kapitel 3) werden Archivalien des Justizwesens behandelt, die in drei Gruppen unterteilt sind: Gerichte, Staatsanwaltschaften (hierarchischer Aufbau) sowie Rechtsanwälte und Notare (alphabetischer Aufbau). Am ausgedehntesten ist wegen des Erhaltungszustands die erste Untergruppe, die in sich chronologisch-hierarchisch gegliedert ist. An ihrem Beginn stehen Akten der vor dem 19. Jahrhundert tätigen Gerichte, dann kommen die Gerichte des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Diese letztgenannten sind ihrerseits hierarchisch geordnet, also nach Kompetenzen und Ebenen der einzelnen Gerichtsinstanzen (Oberlandesgerichte, Landgerichte, Gerichte erster Instanz).


Die vierte Gruppe hat nur einen geringen Umfang und enthält Archivalien von religiösen und schulischen Institutionen. Hinter der Bezeichnung „religiöse Institution“ verbergen sich Akten der katholischen (diese sind stark in der Minderzahl) und der protestantischen Kirchenverwaltung, die hierarchisch gegliedert sind (Domkapitel in Cammin, Evangelisches Konsistorium in Stettin, Superintendenturen, Pfarrakten) sowie Restbestände jüdischer Gemeinden. Auch die Schulakten werden nach einem hierarchischen Aufbau gegliedert, beginnend bei Hochschulen über Mittelschulen bis zu Berufsschulen.


Das fünfte Kapitel besitzt vier Untergruppen, die Akten von Stiftungen, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen, von Institutionen der Sozialfürsorge und gesellschaftlichen Institutionen enthalten. Lediglich die kleine Untergruppe 3 (Institutionen der Sozialfürsorge) besitzt eine hierarchische Struktur (Direktion des Landarmenwesens Pommern in Stettin, Kuratorium der Provinzial-Blindenanstalten zu Stettin, Waisenhaus Stargard in Pommern). Dagegen wurden die anderen Fälle (Untergruppen) unabhängig voneinander - auch wenn es sich um Institutionen mit ähnlicher Kompetenz handelt - alphabetisch geordnet.


In der nur rudimentär erhaltenen sechsten Gruppe, die wirtschaftliche Akten enthält, stand das Bemühen im Vordergrund, den territorialen Umfang der Tätigkeit einzelner Wirtschaftssubjekte bzw. Aktenerzeuger zu berücksichtigen. An erster Stelle stehen solche, deren Tätigkeitsgebiet größer war als bei anderen, z. B. Generaldirektion, Provinziallandschaftsdirektion, Stadtkasse.
Die nur schwach erhaltene siebte Sachgruppe setzt sich aus Geschlechter- und Güterakten sowie Nachlässen zusammen. Die Bestände der beiden Untergruppen sind alphabetisch geordnet.
Die letzte, kleine Gruppe Nr. 8 enthält Sammlungen von Dokumenten auf Pergament und Papier, Siegeln und Siegelabdrucken sowie die kartographische Sammlung. Ergänzt wird sie durch die Sammlung von Mikrofilmen von Beständen aus fremden Archiven.


Am Ende des Archivführers befindet sich ein Sach-, Orts- und Personenregister, in welches die Namen aller behandelten Bestände und Sammlungen, Ortschaften und Personen aufgenommen worden sind.


Jeder Bestand und jede archivalische Sammlung werden im Führer analog beschrieben. Immer wiederkehrende Elemente sind:

- Ordnungsnummer der Bestands- bzw. Sammlungsbeschreibung.

- Nummer des Bestands bzw. der Sammlung im Verzeichnis des Staatsarchivs Stettin.

- Name des Bestands bzw. der Sammlung in deutscher Sprache (der Sprache der Aktenerzeuger) sowie in polnischer Sprache. Bei Namen von Beständen, die vor 1945 Teil des Stettiner Archivs waren, wird auch die frühere Repositur angegeben. Bestände, die nach 1945 aus den Registraturen der Ämter übernommen worden sind, besitzen keine Angabe der Repositur.

- Anfangs- und Enddaten, die den chronologischen Umfang der Archivalien angeben, aus denen ein Bestand oder eine Sammlung besteht. In vielen Fällen wurden in eckigen Klammern zusätzliche Anfangs- und Enddaten hinzugefügt.

- Umfang des Bestands bzw. der Sammlung in Akteneinheiten (AE) sowie in laufenden Metern (lfm).

- Geschichte der Aktenerzeuger sowie Schicksal der Archivalien. Die Länge dieser Beschreibung hängt von der Bedeutung der jeweiligen Institution für die Geschichte Pommerns sowie von der Zahl des zusammengetragenen Materials ab. Bei typischen Beständen (Standesämter, Zünfte, Kreisverwaltungen) gehen ihnen gemeinsame Einführungen voraus. Dies betrifft auch solche Archivbestände, die von einer Abteilung der speziellen Verwaltung herrühren, etwa der Bau- oder der Finanzverwaltung. Außerdem wird bei getrennten Beständen darüber informiert, in welchen anderen Archiven Fragmente vorhanden sind.

- Die Inhaltsangabe des Bestands bzw. der Sammlung ist inhaltlich in Sachgruppen unterteilt, die eigene Eckdaten und Angaben der AE besitzen. Die erwähnten Sachgruppen sind in ihrer großen Mehrzahl aufgrund der Findhilfsmittel gebildet worden. Außerdem wird bei den Grenzfällen von Standesamtsbüchern und Geburtenregistern aus pragmatischen Gründen und mit Rücksicht auf den Benutzer angegeben, wo Lücken im Quellenmaterial vorhanden sind. Die Titel ähnlicher Sachgruppen sind nicht einheitlich, sondern geben Unterschiede der Institutionen und der methodischen Richtlinien wieder, die in der Vergangenheit galten. Bei Beständen von geringer Aktenzahl oder wenn keine Findhilfe vorhanden ist, wurden keine Sachgruppen gebildet. Bei der Behandlung des Inhalts einzelner Sachgruppen wird nach den deutschen Ortsnamen in Klammern der polnische Name angegeben.

- Findhilfsmittel mit genauerer Bezeichnung (Zettelkasten, Findbuch, Verzeichnis, Bestandsführer) oder Hinweis auf ihr Fehlen.

- Literatur, die ausschließlich eine Auswahl der wichtigsten Arbeiten enthält, welche beim Aufbau des Eintrags herangezogen wurde.

- Monogramm des jeweiligen Bearbeiters.


Die Verwendung des Wegweisers wird durch das Inhaltsverzeichnis und die Register erleichtert. Das Inhaltsverzeichnis stellt die Struktur des Buches vor; es genügt für alle Leser, die den Gesamtbestand bis 1945 zumindest in seinen Umrissen kennen. Dagegen erlauben es die Register für den Sachteil dem Benutzer, einzelne Bestände und Sammlungen von Akten sowohl nach der deutschen als auch nach der polnischen Bezeichnung zu finden. Darüber hinaus enthalten die Register die Bezeichnungen der einstigen Reposituren. Die Orts- und Personenregister helfen beim Auffinden einzelner Orte oder Personen.


Die Grundlagen zur Nutzung von Archivalien werden in Polen vom Gesetz über den nationalen Archivbestand und über die Archive vom 14. Juli 1983, Artikel 21 (Dz.U. Nr. 38, Pos. 173) geregelt, außerdem von der Verordnung des Ministers für Wissenschaft, Hochschulwesen und Technik vom 25. Juli 1984 (Dz.U. Nr.41, Pos. 217), aufgrund derer der Generaldirektor der Staatsarchive seine Verordnung Nr. 4 vom 18. Mai 2000 über die Organisation der Bereitstellung von Archivmaterialien in Staatsarchiven erlassen hat. Archivmaterialien aus dem Bestand des Archivs werden auf schriftliche Bestellung von Interessenten im wissenschaftlichen Lesesaal des Archivs zugänglich gemacht. Diesbezügliche Entscheidungen fällt der Archivdirektor. Sind Bestände verfilmt worden, so erhält der Benutzer den Mikrofilm; die zugehörigen Akten werden nur in Ausnahmefällen ausgehändigt. Die Benutzer können kostenpflichtig Fotokopien oder Mikrofilme der Archivalien bestellen.
Schriftliche Rechercheanfragen, die sich auf Genealogie oder Eigentumsfragen beziehen, werden kostenpflichtig beantwortet; hierzu gilt die Anordnung Nr. 5 des Generaldirektors der Staatlichen Archive vom 12. Juli 1996.


Der wissenschaftliche Lesesaal des Staatsarchivs Stettin ist montags und dienstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs bis freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr geöffnet. Im Juli oder August ist er für einen Monat geschlossen.


Die Adresse des Staatsarchivs Stettin: Archiwum Państwowe w Szczecinie, ul. św. Wojciecha 13, PL 70-410 Szczecin, Fax: 0048 / 91 / 434-38-96, Tel.: Zentrale: 0048 / 91 / 433-50-02, 433-50-18, Sekretariat des Direktors: 0048 / 91 / 433-67-70. E-mail: sekretariat@szczecin.ap.gov.pl. Internet: www.szczecin.ap.gov.pl.


Radosław Gaziński, Paweł Gut, Maciej Szukała

Anmerkungen

(1) Wojewódzkie Archiwum Państwowe w Szczecinie. Przewodnik [Das staatliche Woiwodschaftsarchiv in Stettin. Führer], hg. v. H. Lesiński, Warszawa 1964.

(2) Archiwum Państwowe we Wrocławiu. Przewodnik po zasobie do 1945 roku, hg. v. R. Żerelik u. A. Dereń, Breslau 1995, deutsche Ausgabe: Staatsarchiv Breslau - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945, München 1996 (Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 9).

(3) Wskazówki metodyczne do opracowania przewodnika po zasobie archiwum [Methodische Hinweise zur Erstellung von Archivbestandsführern] vom 12. Juni 1982.


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URL zur Zitation dieses Beitrages: http://www.bkge.de/11818.html

Stand: 27.08.2010

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